PPWR vorbereiten: sechs Schritte, mit denen dein Versand die Anforderungen von selbst erfüllt
Die europäische Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist seit 11. Februar 2025 in Kraft, ihr allgemeiner Anwendungsbeginn ist der 12. August 2026, und weitere Stufen greifen bis 2030. Unser Grundlagenartikel hat erklärt, was sich ändert. Dieser Beitrag beantwortet die praktischere Frage: Was solltest du jetzt konkret tun, damit deine Versandverpackung die Anforderungen erfüllt, statt später teuer nachzubessern?
Wir haben dafür die offizielle Guidance der Europäischen Kommission durchgesehen und in eine kurze Checkliste für Versand- und Kühlketten-Betriebe übersetzt.
1. Verpackungsarten erfassen
Für jede Verpackungsart, die du einsetzt, brauchst du eine EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation, sobald sie in Verkehr gebracht wird (Artikel 16). Getrennte Komponenten, etwa Umreifungen, Wickel oder Palettenaufsätze, werden separat bewertet und brauchen eigene Erklärungen. Der erste Schritt ist deshalb schlicht ein Überblick: Welche Formate versendest du, wofür, und wer bringt sie in Verkehr?
2. Recyclingfähigkeit belegbar machen, nicht nur theoretisch
Der Kern der Verordnung ist die nachweisbare Recyclingfähigkeit (Artikel 6). Das Ergebnis der Recyclingfähigkeits-Bewertung muss vor dem Inverkehrbringen in der technischen Dokumentation liegen. Ab 2030 gelten die verbindlichen Leistungskriterien für das Design for Recycling, und die Bewertung recyclingfähig im großen Maßstab stützt sich auf ein EU-Recyclingziel von 55 Prozent je Verpackungskategorie. Eine Verpackung, die theoretisch recycelbar ist, in der Praxis aber im Restmüll landet, erfüllt diesen Anspruch nicht.
Genau hier setzen wir an. Unsere Verpackungen bestehen zu mehr als 97 Prozent aus recyceltem Altpapier, werden im patentierten Trockenverfahren ohne Zugabe von Wasser oder Chemikalien produziert und lassen sich vollständig in der Altpapiertonne entsorgen, ohne dass Kund:innen etwas trennen müssen. Die Recyclingfähigkeit ist unabhängig durch die Papiertechnische Stiftung (PTS) geprüft.
3. Lebensmittelkontakt und PFAS prüfen
Ab 12. August 2026 gelten Grenzwerte für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt (Artikel 5(5)). Für den Kühlversand von Lebensmitteln heißt das: Prüfe Innenlagen, Beschichtungen und Druckfarben deiner Verpackung daraufhin, ob sie den Anforderungen entsprechen. Lass dir die nötigen Angaben von deinen Lieferanten geben, denn ohne diese Informationen lässt sich die Konformitätserklärung nicht sauber ausstellen.
4. Leerraum unter die 50-Prozent-Grenze bringen
Die Verordnung begrenzt den Leerraum in Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen auf eine Leerraumquote von maximal 50 Prozent (Artikel 24). Wichtig: Füllmaterial wie Papierschnitzel, Luftpolster oder Luftkissen zählt als Leerraum, nicht als Füllung. Wer seine Sendungen jetzt an die tatsächliche Ware anpasst, muss später nichts korrigieren. Im Kühlversand hat das einen doppelten Effekt: Weniger Innenvolumen bedeutet auch weniger Fläche, die gekühlt werden muss, und damit weniger Kühlmittel.
5. Kennzeichnung vorbereiten
Die PPWR bringt harmonisierte Sortierkennzeichnungen für Verpackungen (Artikel 12). Bereite dich darauf vor, deine Verpackung so zu kennzeichnen, dass Kund:innen auf einen Blick sehen, in welchen Sammelstrom sie gehört. Bei einer Monomaterial-Lösung aus Papier ist diese Botschaft einfach: ab in die Altpapiertonne, ohne Trennen.
6. Umweltaussagen belegen
Umweltbezogene Aussagen auf Verpackungen sind nur zulässig, wenn sie über das gesetzliche Minimum hinaus belegbar sind. Prüfe jede Aussage, die auf oder zu deiner Verpackung gemacht wird, auf ihre Grundlage. Eine Aussage, die eine Fußnote braucht, um zu halten, ist keine belastbare Aussage. Materialherkunft, geprüfte Recyclingfähigkeit und ein funktionierender Entsorgungsweg sind belegbar, ein grünes Logo allein ist es nicht.
Kurz zusammengefasst
Der allgemeine Anwendungsbeginn ist der 12. August 2026, weitere Anforderungen wie die verbindlichen Recyclingklassen, Rezyklatquoten für Kunststoff und Formatverbote folgen ab 2030. Der günstige Weg heute ist selten der günstige Weg über die nächsten Jahre. Wer seine Verpackung früh auf belegbare Recyclingfähigkeit, passende Größe und saubere Dokumentation ausrichtet, erfüllt die kommenden Anforderungen von selbst.
Willst du deine Verpackungsformate gegen die PPWR-Anforderungen durchgehen? Wir sehen sie uns mit dir an. Schreib uns: https://www.supaso.eu/kontakt