PPWR ab August 2026: Was die neue EU-Verpackungsverordnung für deinen Versand wirklich bedeutet
Am 12. August 2026 wird die europäische Verpackungsverordnung PPWR (Regulation (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Sie verändert, worüber eine Verpackung überhaupt entscheiden darf. Wer heute noch nach dem günstigsten Karton greift, verschiebt die eigentlichen Kosten nur nach hinten. Denn ab diesem Datum zählt nicht mehr, wie eine Verpackung aussieht, sondern ob sich ihre Aussagen belegen lassen.
Wir bekommen dazu viele Fragen von Versandhändler:innen. Deshalb hier der praktische Überblick, ohne juristisches Kleingedrucktes.
Was sich am 12. August 2026 ändert
Die PPWR trat im Februar 2025 in Kraft und gilt nach einer Übergangsfrist ab 12. August 2026. Ab dann müssen Unternehmen für jede Verpackungsart eine Konformitätserklärung und technische Dokumentation vorhalten. Verpackung wird damit zu einer Entscheidung, die von Beginn an mitgeplant und belegt sein will, nicht zu einem letzten Schritt am Ende der Lieferkette.
Recyclingfähigkeit muss belegbar sein
Der Kern der Verordnung ist die nachweisbare Recyclingfähigkeit. Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen der Recyclingklassen A bis C in Verkehr gebracht werden, ab 2038 ausschließlich A und B. Eine Verpackung, die theoretisch recycelbar ist, aber in der Praxis im Restmüll landet, erfüllt diesen Anspruch nicht. Gefragt ist der Nachweis, dass das Material tatsächlich in einen bestehenden Sammelstrom zurückgeht.
Genau hier setzen wir an. Unsere Verpackungen bestehen zu mehr als 97 Prozent aus recyceltem Altpapier und lassen sich vollständig im Altpapier entsorgen, ohne dass Kund:innen etwas trennen müssen. Die Isolierung basiert auf Zellulose. Es gibt keinen Verbund, der die Rückführung erschwert.
Leerraum wird zur Compliance-Frage
Die Verordnung begrenzt außerdem den Leerraum in Versand-, Transport- und Sammelverpackungen. Überdimensionierte Kartons, aufgefüllt mit Polstermaterial, werden damit zum regulatorischen Thema. Die passende Größe war lange eine Frage von Kosten und Anmutung. Ab August 2026 ist sie Teil der Vorschrift. Wer seine Verpackung an die Ware anpasst statt umgekehrt, ist hier im Vorteil.
Was du jetzt sinnvoll tun kannst
Verschaff dir zuerst einen Überblick, welche Verpackungsarten du überhaupt einsetzt und wofür. Prüfe für jede, ob du im Ernstfall belegen kannst, dass sie recyclingfähig ist und in welchem Sammelstrom sie landet. Sieh dir an, wie viel Leerraum deine Sendungen tatsächlich mitschicken. Und plane die Umstellung früh, weil eine belastbare Lösung Vorlauf braucht.
Der günstige Weg heute ist selten der günstige Weg über die nächsten Jahre. Wir helfen dir, deine Verpackung so aufzustellen, dass sie die kommenden Anforderungen von sich aus erfüllt. Schreib uns: https://www.supaso.eu/kontakt